Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung für Hausverwaltungen und Vermieter

Ich erstelle und prüfe Ihre Betriebskostenabrechnung vollständig, nachvollziehbar und rechtzeitig vor der Frist.

Kostenloses Erstgespräch · Remote deutschlandweit · Vor Ort von München bis Ulm

Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner und Ordner für die Nebenkostenabrechnung einer Hausverwaltung
Wichtige Frist

Abrechnung 2025: Frist bis 31.12.2026

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter in der Regel spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Jahr 2025 ist das der 31.12.2026. Wird die Frist versäumt, können Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Je früher die Unterlagen bei mir sind, desto sicherer bleibt der Zeitplan.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Leistung

Was ich bei der Nebenkostenabrechnung übernehme

  • Belege und Rechnungen sammeln, prüfen und ordnen
  • Kosten nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf die Einheiten verteilen
  • Vorauszahlungen der Mieter gegenüberstellen
  • Abrechnung ausarbeiten und versandfertig vorbereiten
  • Anpassung der Vorauszahlungen vorbereiten und das Schreiben dazu erstellen
  • Rückfragen von Mietern vorbereiten und beantworten

Die Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Ich arbeite nach Ihren Vorgaben und lege Ihnen die fertige Abrechnung zur Freigabe vor.

Stapel mit Unterlagen, Rechnungen und Ordnern für die Nebenkostenabrechnung
Ablauf

So läuft die Abrechnung ab

Erstgespräch und Unterlagen

Wir klären Objekt, Umfang und Zeitrahmen. Sie erfahren, welche Unterlagen ich brauche.

Prüfung und Erstellung

Ich prüfe die Belege, verteile die Kosten und erstelle die Abrechnung.

Freigabe und Übergabe

Sie prüfen die fertige Abrechnung und geben sie frei. Danach ist sie bereit für den Versand.

Für wen

Für Hausverwaltungen und für Vermieter

Hausverwaltungen

Viele Objekte und enge Fristen: Ich entlaste Ihr Team in der Abrechnungszeit. Mehr erfahren

Private Vermieter

Ein oder wenige Objekte: Ich übernehme die Abrechnung, damit sie sauber und pünktlich beim Mieter ist. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

In der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Abrechnungsjahr 2025 also bis zum 31.12.2026.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Typischerweise Rechnungen und Belege, die Mieterliste mit den Vorauszahlungen, die Verteilerschlüssel und die Abrechnung des Vorjahres. Was genau nötig ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Prüfen Sie auch rechtliche Fragen?

Nein. Ich unterstütze bei Erstellung und Organisation. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder Ihrem Verband.

Wie wird die Leistung abgerechnet?

Nach Aufwand. Im Erstgespräch klären wir Umfang und Zeitrahmen, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Die Abrechnung liegt noch bei Ihnen?

Schildern Sie mir kurz Ihr Objekt und den Stand. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie ich Sie entlasten kann.

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