Nebenkostenabrechnung für Hausverwaltungen und Vermieter
Ich erstelle und prüfe Ihre Betriebskostenabrechnung vollständig, nachvollziehbar und rechtzeitig vor der Frist.
Kostenloses Erstgespräch · Remote deutschlandweit · Vor Ort von München bis Ulm
Abrechnung 2025: Frist bis 31.12.2026
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter in der Regel spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Jahr 2025 ist das der 31.12.2026. Wird die Frist versäumt, können Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Je früher die Unterlagen bei mir sind, desto sicherer bleibt der Zeitplan.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Was ich bei der Nebenkostenabrechnung übernehme
- Belege und Rechnungen sammeln, prüfen und ordnen
- Kosten nach dem vereinbarten Umlageschlüssel auf die Einheiten verteilen
- Vorauszahlungen der Mieter gegenüberstellen
- Abrechnung ausarbeiten und versandfertig vorbereiten
- Anpassung der Vorauszahlungen vorbereiten und das Schreiben dazu erstellen
- Rückfragen von Mietern vorbereiten und beantworten
Die Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Ich arbeite nach Ihren Vorgaben und lege Ihnen die fertige Abrechnung zur Freigabe vor.
So läuft die Abrechnung ab
Erstgespräch und Unterlagen
Wir klären Objekt, Umfang und Zeitrahmen. Sie erfahren, welche Unterlagen ich brauche.
Prüfung und Erstellung
Ich prüfe die Belege, verteile die Kosten und erstelle die Abrechnung.
Freigabe und Übergabe
Sie prüfen die fertige Abrechnung und geben sie frei. Danach ist sie bereit für den Versand.
Für Hausverwaltungen und für Vermieter
Hausverwaltungen
Viele Objekte und enge Fristen: Ich entlaste Ihr Team in der Abrechnungszeit. Mehr erfahren
Private Vermieter
Ein oder wenige Objekte: Ich übernehme die Abrechnung, damit sie sauber und pünktlich beim Mieter ist. Mehr erfahren
Fragen zur Nebenkostenabrechnung
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
In der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Abrechnungsjahr 2025 also bis zum 31.12.2026.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Typischerweise Rechnungen und Belege, die Mieterliste mit den Vorauszahlungen, die Verteilerschlüssel und die Abrechnung des Vorjahres. Was genau nötig ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Prüfen Sie auch rechtliche Fragen?
Nein. Ich unterstütze bei Erstellung und Organisation. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder Ihrem Verband.
Wie wird die Leistung abgerechnet?
Nach Aufwand. Im Erstgespräch klären wir Umfang und Zeitrahmen, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Die Abrechnung liegt noch bei Ihnen?
Schildern Sie mir kurz Ihr Objekt und den Stand. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie ich Sie entlasten kann.
